Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Abläufe in der Praxis durch die neue
Datenschutzverordnung ab 25.05.2018 ändern. Wir erklären Ihnen gerne unsere Maßnahmen!
Laut Krankenkassenbeschluss kann der Gesundheitscheck ab 35 jetzt nur noch alle drei
Jahre gemacht werden. Für in HÄVG eingeschriebene Patienten gelten andere Regeln. Sprechen Sie uns an!
Sind sie 18 Jahre oder älter, dann haben Sie auch Anspruch auf einen Gesundheitscheck.
Wir empfehlen die Impfempfehlungen zu beachten:
Jungen wie Mädchen haben Anspruch auf eine HPV-Impfung,
chronisch kranken älteren Menschen empfehlen wir zweimalig eine Schutzimpfung gegen Gürtelrose und alle 6 Jahre eine Impfung gegen Lungenentzündung.
Wir raten zur jährlichen Grippeimpfung.
Covid-Impfungen führen wir nach Absprache in unserer Praxis durch.
PCR Test auf Covid werden nach Terminabsprache angeboten.